Verfahrensweise

Was tun bei Mobbing ?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Mobbingvorwurf erheben wollen, nehmen Kontakt mit der Geschäftsstelle der Mobbing-Kommission auf. Durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer erfolgt eine Vorprüfung.

Ist der Mobbingvorwürf begründet,

werden Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt. Der Vorwurf und die Stellungnahmen werden in der Mobbing-Kommission beraten. Soweit erforderlich werden Anhörungen und Gespräche geführt. Daraufhin erfolgt die Beschlussfassung und eine qualifizierte Empfehlung. Die Mobbing-Kommission veranlasst die Durchführung der qualifizierten Empfehlung.

Ist der Mobbingvorwurf unbegründet,

wird die Mobbing-Kommission nach der Vorprüfung informiert. Die Anrufende bzw. der Anrufende erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Rechtsgrundlage für das Verfahren in der Mobbing-Kommission ist die "Ordnung zur Klärung von Vorwürfen über Mobbing am Arbeitsplatz