Verfahrensweise
Was tun bei Mobbing ?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Mobbingvorwurf erheben wollen, nehmen Kontakt mit der Geschäftsstelle der Mobbing-Kommission auf. Durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer erfolgt eine Vorprüfung.
Ist der Mobbingvorwürf begründet,
werden Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt. Der Vorwurf und die Stellungnahmen werden in der Mobbing-Kommission beraten. Soweit erforderlich werden Anhörungen und Gespräche geführt. Daraufhin erfolgt die Beschlussfassung und eine qualifizierte Empfehlung. Die Mobbing-Kommission veranlasst die Durchführung der qualifizierten Empfehlung.
Ist der Mobbingvorwurf unbegründet,
wird die Mobbing-Kommission nach der Vorprüfung informiert. Die Anrufende bzw. der Anrufende erhalten einen entsprechenden Bescheid.